Baum­fäl­lun­gen

Baum­fäll­ar­bei­ten

ArboSano, Baumfällungen in Berlin

In man­chen Situa­tio­nen kann die Fäl­lung eines Bau­mes unum­gäng­lich sein – bei­spiels­wei­se bei Bau­maß­nah­men oder wenn die­ser eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellt.
ArboS­a­no ist Ihr Ansprech­part­ner für fach­ge­rech­te und siche­re Baum­fäl­lun­gen im Groß­raum Ber­lin, auch an schwer zugäng­li­chen Orten. Wir fin­den für jeden Baum die pas­sen­de Fäll­tech­nik — unser Augen­merk liegt dabei stets auf dem Schutz von Per­so­nen und umlie­gen­den Gebäuden.

Wir unter­stüt­zen Sie von der Bera­tung und Pla­nung bis zur Ent­sor­gung des Baum­ma­te­ri­als. Ver­las­sen Sie sich auf unse­re lang­jäh­ri­ge Erfahrung.

 

 

 

 

 

Wis­sens­wer­tes

Bäu­me dür­fen ohne Aus­nah­me­ge­neh­mi­gun­gen nur in der vege­ta­ti­ons­frei­en Zeit zwi­schen Okto­ber und März gefällt wer­den. Um einen geschütz­ten Baum fäl­len zu kön­nen ist eine Fäll­ge­neh­mi­gung not­wen­dig. Die­se kön­nen sie sel­ber bean­tra­gen oder aber uns damit beauf­tra­gen. Um eine Fäll­ge­neh­mi­gung zu erwir­ken bedarf es aller­dings aner­ken­nungs­wür­di­ge Grün­de, die nicht sel­ten erst durch ein Gut­ach­ten einer Fach­fir­ma Gewicht bekommen.

Gesetz­li­che Rege­lun­gen in Berlin:

In Ber­lin ste­hen alle Laub­bäu­me (außer Obst­bäu­me) und die Nadel­ge­höl­zart Wald­kie­fer (Pinus syl­vestris) sowie von den Obst­baum­ar­ten die Wal­nuss und Tür­ki­sche Baum­ha­sel unter dem beson­de­ren Schutz der Baum­schutz­ver­ord­nung (Baum­SchVO), sofern sie bestimm­te Stamm­um­fän­ge erreicht haben. Ein­stäm­mi­ge Bäu­me mit einem Stamm­um­fang von min­des­tens 80 cm, mehr­stäm­mi­ge Bäu­me, wenn min­des­tens einer der Stäm­me einen Min­dest­um­fang von 50 cm auf­weist und alle nach § 6 Baum­SchVO als Ersatz gepflanz­ten Bäu­me (ohne Mindestumfang).

Selbst­ver­ständ­lich ste­hen wir Ihnen auch hier zur Sei­te und unter­stüt­ze Sie in dem büro­kra­ti­schen Pro­zess. Spre­chen Sie uns ger­ne an!